Level A: Usability Engineer

Zertifizierung nach ISO 17024 | Akkreditierter Bereich

Im Rahmen der Personenzertifizierungen auf Level 1 (Basic) weisen Berufstätige ihr Grundlagenwissen im Bereich Usability Engineering nach.

Der Zertifizierte Usability Engineer besitzt das wesentliche Handwerkszeug für eine fundierte Beratertätigkeit im Usability Engineering. Er ist informiert über die Konzepte, Methoden und Vorgehensweisen des Usability Engineering.

Insbesondere hat er im Rahmen der theoretischen und praktischen Prüfung nachgewiesen, dass er die von der Deutschen Akkreditierungsstelle (DAkkS) erarbeitete Zusammenstellung von Methoden zur Entwicklung und Überprüfung von interaktiven Produkten und deren Entwicklungsprozessen im Hinblick auf Normkonformität mit den international anerkannten Usability-Normen ISO 9241-11, -110 bzw. der ISO 9241-210 (vormals ISO 13407) kennt und in der Praxis umsetzen kann.

Prüfungstermine

Bei Prüfungen findet die handschriftliche Abschlussprüfung immer an einem Samstag statt und dauert 5 Stunden (9-14 Uhr).

Hilfsmittel sind nicht erlaubt. 

 

Prüfungsinhalte

  • Grundlagen des Usability Engineering
  • Analyse des Nutzungskontextes
  • Entwicklung von Nutzungsanforderungen
  • Prototypisches Design
  • Test- und Prüfungsverfahren
  • Gestaltung des Usability-Prozesses
  • Kommunikation im Unternehmen

 

Prüfungsgebühren

Die Prüfungsgebühr für eine Erstprüfung beträgt € 550,-. Die Prüfungsgebühr für Nachprüfungen beträgt pro Teilprüfung € 275,-. Die Rezertifizierungsgebühr beträgt € 195,-.

DAkkS-Akkreditierung

Die Deutsche Akkreditierungsstelle (DAkkS) bestätigt die Kompetenz der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle, Weiterbildungs-Teilnehmende nach DIN EN ISO/IEC 17024 zu zertifizieren. Im Rahmen der Akkreditierung im Bereich »Usability Engineering, Level A« überprüft die DAkkS jährlich die Konformität der Arbeitsprozesse der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle mit den Vorgaben der ISO 17024, die in allen Zertifizierungsbereichen Anwendung finden.

Im akkreditierten Bereich »Usability Engineering, Level A« wird darüber hinaus die inhaltliche Qualität der Prüfungs- und Zertifizierungsleistungen evaluiert.

Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung

Ein erfolgreich abgeschlossenes Studium an

  • einer deutschen wissenschaftlichen Hochschule
  • einer deutschen staatlichen oder staatlich anerkannten Fachhochschule oder
  • einer von der zuständigen Stelle des Landes als gleichwertig anerkannten ausländischen Hochschule

oder

  • eine mindestens einjährige Tätigkeit im Zusammenhang mit der Produktentwicklung bzw. -prüfung als IT-Fachkraft oder Designer

und

  • eine mindestens halbjährige Berufserfahrung im Zusammenhang mit der Entwicklung oder Prüfung von interaktiven Produkten.

Für den »Usability Engineer« (Basic Level) hat die Antrag-stellende Person die Möglichkeit, fehlende Berufserfahrung innerhalb von einem Jahr nach Ablegen der Prüfung nachzuweisen.

Eine Zertifizierung kann bis spätestens ein Jahr nach Ablegen der letzten Prüfung / Nachprüfung erfolgen.

Zertifizierung

Die Gültigkeitsdauer für Zertifikate des Zertifizierungsprofils »Usability Engineer (Basic Level)« beträgt für Personen, die ihre Prüfung vom 01.03.2014 bis 31.05.2018 abgelegt haben, fünf Jahre.

Die Gültigkeit für Zertifikate des Zertifizierungsprofils "Usability Engineer (Level A)" beträgt für Personen, die ihre Prüfung ab dem 01.06.2018 ablegen, 3 Jahre. Zur Verlängerung des Zertifikats ist eine Rezertifizierung erforderlich.

Anmeldung und Prüfungsregularien

Bitte folgen Sie zur Anmeldung diesem Link.

Die Anmeldung zur Prüfung beinhaltet neben den Angaben zur eigenen Person, zur Art der Prüfung (Erst- oder Wiederholungsprüfung) und dem gewünschten Prüfungstermin auch die Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen sowie den Rechten und Pflichten als Zertifikatsträger. Die Teilnahmebedingungen sowie Rechten und Pflichten sind Teil des Anmeldeformulars. Weitere Informationen finden Sie bei den Regularien.

Für alle Zertifikate im Bereich Usability Engineering ist folgendes Zertifizierungshandbuch inklusive Prüfungsordnung gültig:

Ein detaillierter Katalog der nachzuweisenden Kompetenzen kann auf Anfrage nach Anmeldung zur Prüfung bei der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle eingesehen werden.

Rezertifizierung

Für alle Zertifizierungsprofile im Bereich Usability Engineering ist nach einer Zertifikatslaufzeit von drei Jahren minus einem Tag nach der letzten Teilprüfung eine Rezertifizierung erforderlich. Diese muss vor Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats bei der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle beantragt werden.

Frist für Beantragung der Rezertifizierung

Der Antrag auf Rezertifizierung muss in dem Zeitraum von zwei Jahren minus einem Tag nach der letzten Teilprüfung bis 2,5 Jahren minus einem Tag nach der letzten Teilprüfung formal bei der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle beantragt werden.

Dem Antrag auf Rezertifizierung müssen sowohl ein Nachweis von Berufserfahrung als auch der Nachweis der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung beigefügt werden.

Antragsformular

Geforderte Nachweise

Im Rahmen der Rezertifizierung werden folgende Forderungen erhoben:

  • Nachweis von mindestens 1,5 Jahren Berufserfahrung auf dem Gebiet des zu rezertifizierenden Profils während der Zertifikatslaufzeit

und

  • Nachweis der Teilnahme an einer von der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle anzuerkennenden Weiterbildungsveranstaltung während der Zertifikatslaufzeit, in der nachweislich aktuelle fachspezifische Informationen bezüglich des im Zertifizierungshandbuch Usability Engineering definierten Kompetenzprofils oder aktuelle weiterführende Themen im Kontext des User Centred Design vermittelt werden.

Nachweis von Berufserfahrung und Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung

Der Nachweis der Berufserfahrung kann beispielsweise durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers erfolgen.

Der Nachweis der Teilnahme an der Weiterbildungsveranstaltung erfolgt durch eine Teilnahmebescheinigung des Weiterbildners sowie die Einreichung einer Agenda, aus der die fachspezifischen Themen hervorgehen, die behandelt wurden.

Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen

Mindestanforderungen an die nachzuweisende Weiterbildungsveranstaltung

  • mindestens eintägige Veranstaltung (entspricht 8 Stunden)
  • mindestens drei Usability-spezifische Lehreinheiten bzw. Lehreinheiten aus dem erweiterten Themenfeld des User Centred Design (dabei kann es sich um drei Lehreinheiten handeln, die sich jeweils mit dem gleichen Thema beschäftigen oder drei Lehreinheiten, die unterschiedliche Themen andressieren).

Für die Anerkennung einer Weiterbildungsveranstaltung muss die Veranstaltung mindestens eines der nachfolgend genannten Usability-spezifischen Themen oder mindestens ein Thema aus dem Kontext des User Centred Design in drei Lehreinheiten behandelt haben:

Usability-spezifische Themen:

  • ISO 9241
  • Analyse des Nutzungskontextes
  • Entwicklung von Nutzungsanforderungen
  • (Prototypisches) Design
  • Usability Testing
  • Usability Engineering Prozess

Themen aus dem erweiterten Kontext des User Centred Design

  • User Centred Design im Allgemeinen
  • User Experience
  • Design Thinking
  • Requirements Engineering
  • Innovation Engineering

Mit entsprechender Begründung des Bezugs zum Thema Usability Engineering bzw. dem breiteren Themenfeld des User Centred Design können auch weitere Themen anerkannt werden. Diese Anerkennung erfolgt als Einzelfallentscheidung durch die Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle in Rücksprache mit dem Fachausschuss Usability Engineering.

Anerkennung von Konferenzen als Weiterbildungsmaßnahme im Rahmen der Rezertifizierung

Die Teilnahme an Konferenzen kann als Weiterbildungsmaßnahme für die Rezertifizierung anerkannt werden, sofern

  • die oben genannten Forderungen erfüllt sind (mind. 1 Tag, mind. 3 Usability-spezifische Lehreinheiten bzw. Lehreinheiten aus dem Themenfeld User Centred Design),
  • die Bescheinigung der Teilnahme durch eine personifizierte Bescheinigung des Veranstalters (keine Selbstauskunft) nachgewiesen wird,
  • die Teilnahme an einzelnen Veranstaltungen (Vorträge, Workshops, Tutorien) durch den Veranstalter bescheinigt wird oder durch Eigenerklärung mit Verweis auf das Programm erfolgt,
  • eine Darstellung belegt, inwiefern die besuchten Veranstaltungen (Vorträge, Workshops, Tutorien) Bezug zu dem Zertifizierungsprogramm haben.

Grundsätzlich kann die Teilnahme an folgenden Konferenzen unter den genannten Voraussetzungen für die Rezertifizierung im Zertifizierungsprofil Usability Engineer (Level A) anerkannt werden.

Internationale Konferenzen:

  • Conference on Human Factors in Computing Systems CHI
  • Nordic Conference on Human-Computer Interaction
  • IFIP TC13 International conference on Human-Computer Interaction, the INTERACT
  • Mobile HCI

Deutschsprachige Konferenzen:

  • Mensch & Computer
  • World Usability Day
  • Treffen der User Group »Usability Engineering« (2x jährlich)

Die Anerkennung anderer Konferenzen als Weiterbildungsmaßnahme für die Rezertifizierung ist möglich, erfolgt jedoch grundsätzlich als Einzelfallentscheidung durch die Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle in Rücksprache mit dem Fachausschuss.

Rezertifizierung

Bei Erfüllung der Rezertifizierungsanforderungen wird das jeweilige Zertifikat für weitere drei Jahre minus einen Tag verlängert.

Bei Nicht-Erfüllen der Rezertifizierungsanforderungen erlischt die Gültigkeit des jeweiligen Zertifikats.