Fibre Reinforced Plastics Engineer (Kurzform: Composite Engineer)

Zertifizierung nach ISO 17024 | Nicht-akkreditierter Bereich

Die Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle am Fraunhofer FIT beurkundet Qualifikationen im Bereich Faserverbundwerkstoffe.

Das Zertifikat »Fibre Reinforced Plastics Engineer (Kurzform: Composite Engineer)“« bescheinigt den Absolventen die Fähigkeit, den gesamten Produktlebenszyklus eines aus faserverstärkten Kunststoffen hergestellten Bauteils von der Produktentwicklung über die Fertigung bis zur Reparatur zu betreuen zu können, wobei sie hinsichtlich des fach- und artgerechten Einsatzes der Faserverbundkunststofftechnologie interdisziplinär denken, bewerten, entscheiden und handeln müssen.

Angesprochen werden Ingenieure und Naturwissenschaftler aller Fachrichtungen und Branchen, die die Faserverbundtechnologie bereits einsetzen oder in Zukunft einsetzen wollen.

Die Prüfung zum Composite Engineer ist modular aufgebaut. Die Teilnehmenden werden mündlich in einem Grundlagenmodul und vier Basismodulen geprüft. Schriftlich werden die Teilnehmenden in vier Aufbaumodulen geprüft, wobei sie hier aus mehr als vier Themenbereichen auswählen können.

Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmer das Zertifikat, das sie als »Fibre Reinforced Plastics Engineer (Kurzform: Composite Engineer)« ausweist.

Prüfungstermine

Anmeldung und Prüfungsregularien

Die Prüfungen im Bereich Faserverbundwerkstoffe werden bis auf Weiteres als Präsenzprüfung durchgeführt.

Zur Anmeldung folgen Sie bitte diesem Link.


Die Prüfungsgebühr für eine Erstprüfung beträgt € 605,-. Die Prüfungsgebühr für Nachprüfungen beträgt pro Teilprüfung € 300,-. Die Rezertifizierungsgebühr beträgt € 195,-.

Prüfungsinhalte

  • Grundlagenmodul
  • Basismodule: Material, Fertigungsverfahren, Bearbeitung, Fügeverfahren
  • Aufbaumodule: Konstruktion und Bauweisen, Material- und Bauteilcharakterisierung, Nachweisführung und Prüfphilosophien, Recycling und Instandsetzung, Schwingungsminderung und Funktionsintegration, Oberflächenbehandlung und -analyse, Produktionstechnologie, nachhaltige Produktionssysteme, Multi-Material-Design, Kursfaserverstärkte Kunststoffe

Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung

Alle Prüfungsteilnehmende müssen die Prüfungssprache so weit beherrschen, dass sie die Fragen verstehen und beantworten können.

Vorbildungen

Ein »Fibre Reinforced Plastics Engineer« muss nachweisen: 

  • Eine abgeschlossene Berufsausbildung im technischen oder handwerklichen Bereich und eine mindestens fünfjährige Berufserfahrung im technischen oder handwerklichen Bereich

oder

  • einen bestandenen Abschluss (Bachelor oder höher) im technischen Bereich an einer Universität, Technischen Hochschule oder Fachhochschule.

und

  • Die Teilnahme an mindestens 216 Lehrgangsstunden bei einem von der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle anerkannten Weiterbildner (Anforderungen an Weiterbildner und eine Liste der anerkannten Weiterbildner sind auf Anfrage einzusehen bei der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle).

Die Teilnehmenden müssen ihre Teilnahme an folgenden Modulen einer Weiterbildung nachweisen:

  • Dem Grundlagenmodul
  • Allen vier Basismodulen (Material, Fertigungsverfahren, Bearbeitung, Fügeverfahren)
  • Vier Aufbaumodulen (nach Wahl: siehe Aufbaumodule im Zertifizierungshandbuch)
  • Dem Abschlussmodul
  • Darüber hinaus müssen die Teilnehmenden die schriftlichen Lernerfolgskontrollen zu den Basismodulen jeweils mit mindestens 67% der erreichbaren Punkte bestanden haben.
  • Zwischen dem ersten Tag des ersten Moduls der Weiterbildung und dem letzten Tag des letzten Moduls der Weiterbildung dürfen nicht mehr als vier Jahre liegen.

Nachweise über die Teilnahme an anderen gleichwertigen Weiterbildungsveranstaltungen können in Einzelfällen anerkannt werden. Über die Anerkennung entscheidet die Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle.

Zulassungsvoraussetzung für die mündliche Abschlussprüfung

Grundsätzlich müssen für die Zulassung zur mündlichen Abschlussprüfung die schriftlichen Prüfungen in allen Wahlpflichtfächern mit mindestens 67 % bestanden sein.

Die Leitung der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle kann in begründeten Einzelfällen Teilnehmende zur Abschlussprüfung zulassen, die nur mindestens zwei Prüfungen in den Wahlpflichtfächern mit einem Ergebnis von mehr als 67 % nachweisen können. Die fehlenden Prüfungsergebnisse müssen innerhalb eines Jahres nachgereicht werden. Die Zertifikatsgültigkeit beginnt in diesem Fall mit dem Datum der Zertifizierungsentscheidung nach Bestehen der letzten Teilprüfung. Die Zertifikatsgültigkeit endet drei Jahre minus einen Tag nach der mündlichen Abschlussprüfung.

Zertifizierung

Die Gültigkeitsdauer für Zertifikate des Zertifizierungsprofils »Fibre Reinforced Plastics Engineer (Kurzform: Composite Engineer)« beträgt drei Jahre. Zur Verlängerung des Zertifikats ist eine Rezertifizierung erforderlich.

Anmeldung und Prüfungsregularien

Bitte folgen Sie zur Anmeldung diesem Link.

Die Anmeldung zur Prüfung beinhaltet neben den Angaben zur eigenen Person, zur Art der Prüfung (Erst- oder Wiederholungsprüfung) und dem gewünschten Prüfungstermin auch die Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen sowie den Rechten und Pflichten als Zertifikatsträger. Die Teilnahmebedingungen sowie Rechten und Pflichten sind Teil des Anmeldeformulars. Weitere Informationen finden Sie bei den Regularien.

Für alle Zertifikate im Bereich Faserverbundwerkstoffe ist folgendes Zertifizierungshandbuch inklusive Prüfungsordnung gültig:

Zertifizierungshandbuch und Prüfungsordnung

Rezertifizierung

Für alle Zertifizierungsprofile im Bereich Faserverbundwerkstoffe ist nach einer Zertifikatslaufzeit von drei Jahren minus einem Tag nach der letzten Teilprüfung eine Rezertifizierung erforderlich. Diese muss vor Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats bei der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle beantragt werden.

Frist für Beantragung der Rezertifizierung

Der Antrag auf Rezertifizierung muss in dem Zeitraum von zwei Jahren minus einem Tag nach der letzten Teilprüfung bis 2,5 Jahren minus einem Tag nach der letzten Teilprüfung formal bei der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle beantragt werden.

Dem Antrag auf Rezertifizierung müssen sowohl ein Nachweis von Berufserfahrung als auch der Nachweis der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung beigefügt werden.

Antragsformular

Antrag auf Rezertifizierung im Bereich Faserverbundwerkstoffe

Geforderte Nachweise

Für eine Rezertifizieurng muss eingereicht werden:

  • ein Nachweis über mindestens 1,5 Jahre Berufserfahrung in dem Gebiet des zu rezertifizierenden Profils während der Zertifikatslaufzeit und
  • ein Nachweis der Teilnahme an einer fachspezifischen Fortbildungsveranstaltung während der Zertifikatslaufzeit, in der nachweislich aktuelle fachspezifische Informationen bezüglich der im Zertifizierungshandbuch Faserverbundwerkstoffe genannten Kompetenzen vermittelt werden oder aktuelle weiterführende Themen im Kontext von Faserverbundwerkstoffen vermittelt werden.

Nachweis von Berufserfahrung und Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung

Der Nachweis der Berufserfahrung kann beispielsweise durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers erfolgen.

Der Nachweis der Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung erfolgt durch eine Teilnahmebescheinigung des Weiterbildners sowie die Einreichung einer Agenda, aus der die fachspezifischen Themen hervorgehen, die behandelt wurden.

Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen

Mindestanforderungen an die nachzuweisende Weiterbildungsveranstaltung

  • Die Veranstaltung muss mindestens einen Zeitraum von zwei Tagen umfassen sowie
  • von einem Mitglied eines anerkannten Fachverbandes im Bereich Faserverbundwerkstoffe (z.B. CUeV, AVK) veranstaltet werden und
  • sich mit fachspezifischen Themen beschäftigen.
  • Aus den vorzulegenden Teilnahmebescheinigungen muss klar der inhaltliche Bezug zu Themen aus dem Bereich der Faserverbundtechnologie hervorgehen.

Mit entsprechender Begründung der Qualität der Veranstaltung und des Bezugs zum Themenfeld Faserverbundwerkstoffe, können auch andere Fortbildungsmaßnahmen anerkannt werden, sofern

  • die oben genannte Forderung von mindestens zwei Veranstaltungstagen erfüllt ist
  • die Bescheinigung der Teilnahme an der Gesamtveranstaltung durch eine personifizierte Bescheinigung des Veranstalters (keine Eigenerklärung zulässig für die Gesamtveranstaltung) nachgewiesen wird,
  • zusätzlich die Teilnahme an einzelnen Teilen der Veranstaltung (Vorträge, Workshops, Tutorien) durch den Veranstalter bescheinigt wird oder in Ausnahmefällen durch Eigenerklärung mit Verweis auf das Programm erfolgt,
  • eine Darstellung belegt, inwiefern die besuchten Veranstaltungen (Vorträge, Workshops, Tutorien) Bezug zu dem Zertifizierungsprogramm haben.

Diese Anerkennung erfolgt als Einzelfallentscheidung durch die Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle in Rücksprache mit dem Fachausschuss Faserverbundwerkstoffe.

Rezertifizierung

Bei Erfüllung der Rezertifizierungsanforderungen wird das jeweilige Zertifikat für weitere drei Jahre minus einen Tag verlängert.

Bei Nicht-Erfüllen der Rezertifizierungsanforderungen erlischt die Gültigkeit des jeweiligen Zertifikats.