Faserverbundkunststoff-Instandsetzer

Zertifizierung nach ISO 17024 | Nicht-akkreditierter Bereich

Die Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle am Fraunhofer FIT beurkundet Qualifikationen im Bereich Faserverbundwerkstoffe.

Das Zertifikat »Faserverbundkunststoff-Instandsetzer« bescheinigt den Teilnehmenden, dass sie für den Einsatz in der Instandsetzung und der betrieblichen Fertigung qualifiziert sind. Sie sind in der Lage, Arbeitsanweisungen in ihren jeweiligen Zusammenhängen fachgerecht umzusetzen sowie qualitativ hochwertige Faserverbundstrukturen zu bearbeiten und zu reparieren.

Angesprochen werden Mitarbeitende von Firmen, die in ihrer beruflichen Praxis Faserverbundkunststoffe nach Arbeitsanweisungen selbstständig warten, reparieren und bearbeiten können sollen.

Nach bestandener Abschlussprüfung erhalten die Teilnehmenden das Zertifikat, das sie als »Faserverbundkunststoff-Instandsetzer« ausweist.

Prüfungstermine

Anmeldung und Prüfungsregularien

Die Prüfungen im Bereich Faserverbundwerkstoffe werden bis auf Weiteres als Präsenzprüfung durchgeführt.

Zur Anmeldung folgen Sie bitte diesem Link.


Die Prüfungsgebühr für eine Erstprüfung beträgt € 605,-. Die Prüfungsgebühr für Nachprüfungen beträgt pro Teilprüfung € 300,-. Die Rezertifizierungsgebühr beträgt € 195,-.

Prüfungsinhalte

  • Einführung in die Faserverbundtechnologie
  • Arbeits- und Umweltschutz
  • Kunststoffe
  • Matrixwerkstoffe
  • Fasern und textile Halbzeuge
  • Schadensmechanismen, -bilder und -ursachen
  • Zerstörgungsfreie Prüfverfahren
  • Nachbearbeitung
  • Schadensentfernung und Vorbehandlung
  • Reparaturmethoden
  • Herstellen einer Schäftung an einem Faserverbundwerkstoff
  • Herstellen eines Faserverbundwerkstoffs (Handlaminieren)

Zugangsvoraussetzungen zur Prüfung

Alle Prüfungsteilnehmende müssen die Prüfungssprache so weit beherrschen, dass sie die Fragen verstehen und beantworten können.

Ein Faserverbundkunststoff-Instandsetzer muss nachweisen:

Faserverbundkunststoff-Instandsetzer müssen an mindestens 36 Lehrgangsstunden bei einem von der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle anerkannten Weiterbildner teilgenommen haben.

(Die Anforderungen an Weiterbildner und eine Liste der anerkannten Weiterbildner sind auf Anfrage einzusehen bei der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle.)

Zertifizierung

Die Gültigkeitsdauer für Zertifikate des Zertifizierungsprofils »Faserverbundkunststoff-Instandsetzer« beträgt drei Jahre. Zur Verlängerung des Zertifikats ist eine Rezertifizierung erforderlich.

Anmeldung und Prüfungsregularien

Bitte folgen Sie zur Anmeldung diesem Link.

Die Anmeldung zur Prüfung beinhaltet neben den Angaben zur eigenen Person, zur Art der Prüfung (Erst- oder Wiederholungsprüfung) und dem gewünschten Prüfungstermin auch die Zustimmung zu den Teilnahmebedingungen sowie den Rechten und Pflichten als Zertifikatsträger. Die Teilnahmebedingungen sowie Rechten und Pflichten sind Teil des Anmeldeformulars. Weitere Informationen finden Sie bei den Regularien.

Für alle Zertifikate im Bereich Faserverbundwerkstoffe ist folgendes Zertifizierungshandbuch inklusive Prüfungsordnung gültig:

Zertifizierungshandbuch und Prüfungsordnung

Rezertifizierung

Für alle Zertifizierungsprofile im Bereich Faserverbundwerkstoffe ist nach einer Zertifikatslaufzeit von drei Jahren minus einem Tag nach der letzten Teilprüfung eine Rezertifizierung erforderlich. Diese muss vor Ablauf der Gültigkeit des Zertifikats bei der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle beantragt werden.

Frist für Beantragung der Rezertifizierung

Der Antrag auf Rezertifizierung muss in dem Zeitraum von zwei Jahren minus einem Tag nach der letzten Teilprüfung bis 2,5 Jahren minus einem Tag nach der letzten Teilprüfung formal bei der Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle beantragt werden.

Dem Antrag auf Rezertifizierung müssen sowohl ein Nachweis von Berufserfahrung als auch der Nachweis der Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung beigefügt werden.

Antragsformular

Antrag auf Rezertifizierung im Bereich Faserverbundwerkstoffe

Geforderte Nachweise

Für eine Rezertifizieurng muss eingereicht werden:

  • ein Nachweis über mindestens 1,5 Jahre Berufserfahrung in dem Gebiet des zu rezertifizierenden Profils während der Zertifikatslaufzeit und
  • ein Nachweis der Teilnahme an einer fachspezifischen Fortbildungsveranstaltung während der Zertifikatslaufzeit, in der nachweislich aktuelle fachspezifische Informationen bezüglich der im Zertifizierungshandbuch Faserverbundwerkstoffe genannten Kompetenzen vermittelt werden oder aktuelle weiterführende Themen im Kontext von Faserverbundwerkstoffen vermittelt werden.

Nachweis von Berufserfahrung und Teilnahme an einer Weiterbildungsveranstaltung

Der Nachweis der Berufserfahrung kann beispielsweise durch eine Bescheinigung des Arbeitgebers erfolgen.

Der Nachweis der Teilnahme an der Fortbildungsveranstaltung erfolgt durch eine Teilnahmebescheinigung des Weiterbildners sowie die Einreichung einer Agenda, aus der die fachspezifischen Themen hervorgehen, die behandelt wurden.

Anerkennung von Weiterbildungsveranstaltungen

Mindestanforderungen an die nachzuweisende Weiterbildungsveranstaltung

  • Die Veranstaltung muss mindestens einen Zeitraum von zwei Tagen umfassen sowie
  • von einem Mitglied eines anerkannten Fachverbandes im Bereich Faserverbundwerkstoffe (z.B. CUeV, AVK) veranstaltet werden und
  • sich mit fachspezifischen Themen beschäftigen.
  • Aus den vorzulegenden Teilnahmebescheinigungen muss klar der inhaltliche Bezug zu Themen aus dem Bereich der Faserverbundtechnologie hervorgehen.

Mit entsprechender Begründung der Qualität der Veranstaltung und des Bezugs zum Themenfeld Faserverbundwerkstoffe, können auch andere Fortbildungsmaßnahmen anerkannt werden, sofern

  • die oben genannte Forderung von mindestens zwei Veranstaltungstagen erfüllt ist
  • die Bescheinigung der Teilnahme an der Gesamtveranstaltung durch eine personifizierte Bescheinigung des Veranstalters (keine Eigenerklärung zulässig für die Gesamtveranstaltung) nachgewiesen wird,
  • zusätzlich die Teilnahme an einzelnen Teilen der Veranstaltung (Vorträge, Workshops, Tutorien) durch den Veranstalter bescheinigt wird oder in Ausnahmefällen durch Eigenerklärung mit Verweis auf das Programm erfolgt,
  • eine Darstellung belegt, inwiefern die besuchten Veranstaltungen (Vorträge, Workshops, Tutorien) Bezug zu dem Zertifizierungsprogramm haben.

Diese Anerkennung erfolgt als Einzelfallentscheidung durch die Fraunhofer-Personenzertifizierungsstelle in Rücksprache mit dem Fachausschuss Faserverbundwerkstoffe.

Rezertifizierung

Bei Erfüllung der Rezertifizierungsanforderungen wird das jeweilige Zertifikat für weitere drei Jahre minus einen Tag verlängert.

Bei Nicht-Erfüllen der Rezertifizierungsanforderungen erlischt die Gültigkeit des jeweiligen Zertifikats.